Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. Juni 1990
§ 25
§ 25 – Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Kurz erklärt
- Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte können Unterstützung erhalten.
- Ziel ist die Förderung von Kindern.
- Die Unterstützung richtet sich an selbstorganisierte Förderungen.
- Beratung wird angeboten, um bei der Organisation zu helfen.
- Es wird Wert auf die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten gelegt.