Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Juni 1990
§ 25

§ 25 – Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

Kurz erklärt

  • Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte können Unterstützung erhalten.
  • Ziel ist die Förderung von Kindern.
  • Die Unterstützung richtet sich an selbstorganisierte Förderungen.
  • Beratung wird angeboten, um bei der Organisation zu helfen.
  • Es wird Wert auf die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten gelegt.